Ablauf der Einäscherung

Ablauf der Kremation

Die Feuerbestattung ist eine immer beliebtere Art der Bestattung. Es gibt mehrere Krematorien in Österreich, wie zum Beispiel die Feuerhalle Simmering in Wien. Viele entscheiden sich die Urne mit der Asche des Verstorbenen in den eigenen vier Wänden aufzubewahren oder wählen eine alternative Urnenbestattung außerhalb des Friedhofs. 

Hier finden Sie alle Informationen über den Ablauf der Einäscherung.

Wer kann eingeäschert werden?

Jeder Verstorbene, dessen Identifizierung durch die Anzeige des Todes nachgewiesen werden kann. Ohne einen amtlichen Nachweis über die persönlichen Angaben des Verstorbenen darf nicht eingeäschert werden. Falls der Sterbefall seitens einer Behörde (z.B. Polizei, Gerichtsmedizin oder Staatsanwaltschaft) noch bearbeitet wird und keine Freigabe des Verstorbenen erfolgt ist, darf dieser nicht eingeäschert werden. 

Wo findet die Einäscherung statt?

In jedem gesetzlich anerkannten Krematorium in Österreich oder im jeweiligen Land, wo der Verstorbene sich befindet. Nach der Einäscherung im Ausland erfolgt die Aushändigung der Urne an unsere Bestattung.

Wann kann eine Einäscherung erfolgen?

Nach dem Einreichen der Sterbeurkunde kann der Verstorbene eingeäschert werden. Die Todesursache wurde festgestellt, somit erfolgte die Freigabe. Im Falle von möglicher Fremdeinwirkung erfolgt die Freigabe erst nach der behördlich angeordneten Obduktion. Bis dahin befindet sich der Verstorbene in einer dafür vorgesehenen Kühlvorrichtung.

Überführung ins Krematorium

Die Überführung eines Verstorbenen ist ausschließlich nur in einem Leichenwagen erlaubt, der einer gesetzlich vorgeschriebenen Ausstattung entspricht und somit alle sanitätsbehördlichen und pietätvollen Vorschriften erfüllt. Der Verstorbene wird in einem Kremationssarg überführt.

Identifizierung des Verstorbenen

Zur Sicherheit wird die Identität des Verstorbenen im Krematorium ein weiteres Mal überprüft. Sollte es zu Unstimmigkeiten der Daten kommen, so kann die Annahme seitens des Krematoriums verweigert werden. Bei der Kontrolle werden die Daten vom sogenannten „Fußzettels” mit den Daten auf der Sterbeurkunde verglichen.

Mit dieser Kontrolle wird sichergestellt, dass kein Verstorbene ohne eindeutige Identität eingeäschert wird. Zur weiteren Absicherung erhält der/die Verstorbene vom Krematorium eine Identifikationsnummer, diese wird auf einen Schamottestein geprägt und zum Leichnam gegeben. Nach der Einäscherung bleibt dieser Schamottestein erhalten und versichert weiterhin die richtige Identität des Verstorbenen. Da die Daten davor schon elektronisch gespeichert wurden, passiert kein Verwechslungsfehler. 

Für die Einäscherung eines Verstorbenen sind folgende Dokumente nötig:

Anzeige des Todes (Todesbecheinigung) im Falle des Ablebens zu Hause:

Die Anzeige des Todes (auch „rosa Schein” genannt) wird vom Totenbeschauarzt  ausgefüllt und mit diesem erfolgt die Freigabe. Sollten Unklarheiten bei der Totenbeschau seitens des Arztes auftauchen, so wird dieser eine gerichtliche Obduktion beantragen und die Freigabe erfolgt erst viel später. Sollte eine gerichtliche Obduktion beantragt werden, so ist die Freigabe vom jeweiligen Institut einzuholen, wo die Obduktion stattfindet.

Sterbeurkunde:

Diese ist immer erforderlich. Die Sterbeurkunde muss vor der Einäscherung an das Krematorium übermittelt werden.

Einwilligung zur Kremation:

Es bedarf einer schriftlichen Zustimmungserklärung der Angehörigen für die Einäscherung des Verstorbenen. 

Der Kremationsprozess

Mit Hilfe eines Computerprogramms heizt sich der Ofen auf 700-900 Grad. Bevor der Verstorbene eingeäschert wird, werden noch ein letztes Mal die Daten am Fußzettel und der Sterbeurkunde mit den Daten am Kremierungsauftrag verglichen. Der Ofen wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Er muss sorgfältig gereinigt und vorschriftlich instand gehalten werden. Wenn alle Daten des Verstorbenen übereinstimmen und der Kremierungsofen nicht weniger als 750 Grad und nicht mehr als 900 Grad Hitze erreicht hat, beginnt die Kremation. Der Sarg mit dem Verstorbenen wird nun eingeäschert.

Nach dem automatischen Schließen der Ofentür beginnt der Kremationsprozess. Der Computer überwacht die Luftzufuhr und kontrolliert die innere Temperatur, die maximal 1000-1100 Grad erreichen darf. Dieser Vorgang dauert im Durchschnitt etwa 60 Minuten. Der Kremationsprozess ist erst dann beendet, wenn von den sterblichen Überresten nur noch kleinere Knochenfragmente übrig sind.

Nun wird der Kremationsofen wieder auf 700 bis 800 Grad abgekühlt, danach werden die Knochenfragmente und der Schamottstein am Ende des Ofens gekühlt. Dieser Prozess dauert etwa 30 Minuten. Nach der Abkühlung werden die Fragmente in einer speziellen Mühle zerkleinert und in die Aschenkapsel umgefüllt. Der Kremationsofen wird nach jeder Einäscherung gründlich gereinigt. 

Das Einfüllen der Asche in die Urne

Der Schamottstein mit der eingravierten Identifikationsnummer kommt als Erstes in die Aschenkapsel, danach folgt die Asche des Verstorbenen. Die Aschenkapsel wird luftdicht verschlossen. Um die weitere Identifizierung zu gewährleisten, wird der Deckel der Kapsel mit sämtlichen Daten des Verstorbenen versehen. Name, Geburts- und Sterbedatum als auch das Einäscherungsdatum samt Schamottenummer werden in den Deckel geprägt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung!

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