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Als Exhumierung wird das Freilegen eines bereits bestatteten Verstorbenen aus seinem Grab bezeichnet. Dafür wird die Grabstätte wieder geöffnet. Für eine Exhumierung wird die Zustimmung des „Grabinhabers“ benötigt.
Oft hat eine Exhumierung Familiäre Beweggründe. Dies kann beispielsweise der Wunsch sein, den Verstorbenen an einem anderen Ort beisetzen zu lassen, oder nach der Einäscherung des Verstorbenen die Urne mit nach Hause zu nehmen.
Varianten der Exhumierung
Geplante Exhumierung:
Eine geplante Exhumierung wird durchgeführt, wenn die Ruhezeit des Verstorbenen abgelaufen ist und keine Verlängerung des Grabes beantragt wurde. Meistens wird Platz für die Beisetzung neuer Verstorbener geschaffen.
Ungeplante Exhumierung:
Wenn eine Grabstätte vor dem Ablauf der Ruhezeit geöffnet wird, sprechen wir über eine ungeplante Exhumierung. Gründe dafür können z.B. die Auflösung eines Grabes, die Umbettung eines Verstorbenen in ein neues Grab, oder auch eine Obduktion sein.
Die Exhumierung darf nicht erfolgen, wenn eine konkrete Gefahr der Übertragung von Krankheiten besteht.