Kinder, die während der Schwangerschaft oder bei der Geburt versterben, nennt man Sternenkinder.
Die Gesetze in Österreich unterscheiden zwischen Sternenkindern unter 500 g und über 500 g Geburtsgewicht.
Bei Sternenkinder unter 500 g Geburtsgewicht (Fehlgeburten) herrscht außer in Kärnten, Tirol und Oberösterreich Bestattungspflicht. Allgemein erfolgt keine Beurkundung, jedoch besteht seit 2017 die Möglichkeit der Registriegung am Standesamt.
In Wien werden Fehlgeburten eingeäschert und viermal im Jahr in einer Sammelgrabstelle auf dem Wiener Zentralfriedhof beigesetzt. Eine Bestattung auf eigene Kosten ist natürlich auch möglich.
Sternenkinder über 500 g Geburtsgewicht (Totgeburten) müssen bestattet werden. Es erfolgt eine Registrierung am Standesamt und es wird eine Sterbeurkunde ausgestellt.
Auf Wunsch der Hinterbliebenen können Sternenkinder unabhängig von ihrem Geburtsgewicht in einem Erdgrab bestattet oder in ein Familiengrab beigesetzt werden. Die Möglichkeit einer Feuerbestattung besteht auch, in Form von anschließender Beisetzung, sowie Privatbegräbnisstätte.
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